Praktika im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
Für die studierenden Menschen, die sich bei ihrem Studium den „Sozialwissenschaften“ verschrieben haben, bedeutet das 4. Semester Zeit fürs Praktikum. Auch in diesem Jahr wird dieses aufgrund der politisch vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht so leicht, wie in anderen Jahren. Viele Einrichtungen, in denen das Praktikum absolviert werden kann, sind geschlossen. Andere Einrichtungen können ob der Vorgaben keine Menschen zum Praktikum aufnehmen. Aber, und das ist die gute Nachricht, es ist möglich das Praxissemester durchzuführen. Gemeinsam können wir den Weg dorthin beschreiten, können nach einer und vielleicht sogar der passenden Praxisstelle suchen, diese dann zu finden. Besonders auch die Soziale Arbeit ist ja dafür da die passende Lösung zu den Problemen zu finden.
Nehmen Sie also Kontakt mit dem Praxisreferat auf, wenn Sie Schwierigkeiten beim Finden eines Praktikumsplatzes haben.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Michael Oertel
Praxisreferat Sozialwissenschaften
Was ist, wenn das Praktikum noch nicht begonnen hat?
Wenn die Studierenden das Praktikum durchführen wollen, kann es auch stattfinden, sofern der Träger der Praxisstelle dem nicht widerspricht. Ansonsten beginnt das Praktikum mit Einvernehmen des Trägers entsprechend später.
Was gilt, wenn der Träger meiner Praxisstelle den Praktikantenvertrag wegen der Coronapandemie gekündigt hat?
Bitte sofort per E-Mail im Praxisreferat melden. Es wird versucht, eine Lösung zu finden. Der Beginn des Praktikums kann sich damit zeitlich verschieben, die ausgefallene Zeit ist nachzuarbeiten. Die Nacharbeit ist erforderlich, weil ansonsten bei Unterschreiten der Praktikumsmindestdauer von 100 Tagen die staatliche Anerkennung nicht erteilt werden kann.
Was ist zu beachten, wenn das Praktikum wegen der Coronapandemie unterbrochen wird?
Bitte, diesen Sachverhalt mit Zeitangaben per E-Mail im Praxisreferat melden. Das Praktikum wird dann nach der Unterbrechung fortgesetzt und verlängert sich ent-sprechend.
Was ist mit den praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen (Theorie-Praxis-Seminar und Supervision)?
Es wurde ein Konzept für den erforderlichen Präsenz-Lehrbetrieb entwickelt und durch das Praxisreferat kommuniziert.
Was geschieht im Notfall einer Ausdehnung der Krisenzeit?
Falls sich für die Studierenden das Studium aufgrund des Aussetzen des erforderlichen Praktikums um ein Semester verlängert, gilt die allgemeine Regelung für Prüfungen: Die Studienzeiten des Sommersemesters 2020 für die am bzw. seit 1.4.2020 in den Studiengängen SAB und SAM immatrikulierten Studierenden werden nach § 20 Abs. 5 SächsHSFG nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Entscheidung beruht auf der Bewertung, dass die Studienbedingungen durch die Kontaktbeschränkungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen in einer Weise eingeschränkt waren, dass eine vollständige Erbringung der Studienleistungen nicht möglich war und dass diese Einschränkungen nicht von den Studierenden zu vertreten sind. Eine gesonderte Antragstellung durch die Studierenden ist nicht erforderlich.
Was ist mit der Abgabefrist für den Bericht zum Orientierungspraktikum?
Die Abgabefrist für den Praktikumsbericht zum Orientierungspraktikum bleibt bestehen. In begründeten Ausnahmefällen (Verlängerung der Praktikumszeit, familiäre Situation, Betreuungssituation, Krankheit) kann eine Verlängerung auf Antrag gewährt werden.