P O O L O R D N U N G !
Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften
  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Wortlaut kein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht.

Die Technik-Pools dienen der studentischen Ausbildung und der Forschung an der HTWK Leipzig. Studentische Ausbildung in Lehrveranstaltungen hat Vorrang vor dem freien Üben einzelner Studenten oder der Arbeit an Forschungsaufgaben.

Mit der Nutzung der Pools werden die Bestimmungen dieser Ordnung anerkannt.

  • Es gelten die aushängenden Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der HTWK Leipzig vom
    25. November 1998.
  • Der Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln in den Pools ist nicht gestattet.
    Das Rauchen ist in diesem Gebäude prinzipiell untersagt.
  • Die Benutzung der Pools durch Nichtmitglieder der Fakultät AS ist nur mit Einwilligung des DV-Verantwortlichen gestattet.
  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, sorgsam und umsichtig mit der Einrichtung und Technik umzugehen. Für Beschädigungen haftet der Schädiger nach allgemeinen Grundsätzen.
    Die Nutzer des Pools haben sich so zu verhalten, dass sie andere nicht bei ihrer Arbeit stören oder behindern.
  • Die Installation von Software ist grundsätzlich verboten, in begründeten Ausnahmefällen ist dies nach Rücksprache mit dem DV-Verantwortlichen möglich.
  • Dateien und Programme, insbesondere Installations- und Konfigurationsdateien, dürfen nicht verändert werden. Ausnahme: Mail-Einstellungen - es sind die persönlichen Werte einzutragen.
    Das Versenden von mails unter Dummy-Namen ist untersagt!
  • Externe Datenträger sind vor dem Gebrauch auf Viren zu untersuchen. Das Auftreten von Viren ist dem DV-Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen!
  • Für die Sicherung der erzeugten Daten ist der Benutzer verantwortlich, die Fakultät übernimmt keine Garantie zur Datensicherung.
  • Die Plätze sind grundsätzlich sauber und aufgeräumt zu verlassen. Der Nutzer hat sich ordnungsgemäß am PC abzumelden. Alle Druckaufträge sind vorher zu beenden, dies ist zu kontrollieren!

Bei Verstoß gegen die Poolordnung behält sich der Fachbereich entsprechende Maßnahmen vor.

 

Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften    Leipzig, 14.12.1998
   aktualisiert: 7.1.2014