Hinweise zu Prüfungsleistungen
Grundsätzlich sind alle eingeschriebenen Studierenden automatisch zu allen Prüfungen des jeweiligen Fachsemesters sowie zu anstehenden Nach- und Wiederholungsprüfungen angemeldet (Ausnahmen ggf. Praxissemester, Mutterschutz, Urlaubssemester).
Eine Abmeldung von einer Prüfung ist jedoch nach Regelung der Prüfungsordnung möglich (Hinweise und Fristen: siehe Prüfungsplan).
Im Fall einer Abmeldung ist zu beachten, dass kein Anrecht auf eine Nachprüfung oder Nachfrist vor dem Regelprüfungs- oder Regelabgabetermin der nächsten Matrikel für das betreffende Fach besteht. Im ungünstigen Fall bedeutet das eine Verlängerung des Studiums um ein Jahr.
Die Nichtteilnahme an einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen muss innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungs- oder Abgabetermin durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wird die Prüfungsunfähigkeit nicht durch ein ärztliches Attest oder den Nachweis eines Krankenhausaufenthalts bescheinigt, ist die jeweilige Prüfung wegen unentschuldigten Fehlens mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.