Bachelor | Master | |
Erläuterung des Verfahrens (Uhrzeit/Raum) | 09.07.2020 (16 Uhr/BBB Raum 1) | 09.07.2020 (16 Uhr/BBB Raum 1) |
Vorstellung der Themen BA (Uhrzeit/Raum) | ab 12.10.2020 (OPAL | |
Anmeldung mit Themeneinreichung (Uhrzeit/Raum) | 15.10.2020 (bis 12 Uhr) | 14.08.2020 (bis 12 Uhr) |
Die Abgabe des Antrags auf Ausgabe des Abschlussarbeitsthemas erfolgt beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA), freie Themen sind als Exposé mit Bestätigung des Erstprüfers (BA) oder beider Prüfer (MA) in digitaler Form einzureichen! | ||
Beginn Bearbeitungszeitraum (Themenausgabe/Aushang zugelassener freier Themen) | 23.10.2020 | 14.09.2020 |
Letzter Termin zur Rückgabe (Abbruch ohne "Nichtbestehen") | 23.11.2020 | 16.11.2020 |
Die Bearbeitungszeiträume werden wegen der besonderen Situation so weit wie möglich verlängert: | ||
Abgabe der Ordner in digitaler Form im ZPA | 29.01.2021 (bis 12 Uhr) | 01.02.2021 (bis 12 Uhr) |
Die Abgabeleistungen sind zum gleichen Termin auf OPAL einzustellen. Die Prüfer sind per Mail über die Abgabe zu informieren. Bereits genehmigte Verschiebungen des Abgabetermins werden zum neuen Abgabetermin gerechnet. | ||
Kolloquien (BA und MA) digital, keine Prüfungsleistung, aber verpflichtend, siehe Begleitschreiben/Ablaufplan | 02. bis 04.02.2021 | |
Informationen zum Verfahren | ||
Anmeldung | Der Antrag auf Ausgabe des Abschlussarbeitsthemas* ist beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) einzureichen. Die Antragsteller erhalten dort eine Kopie. Im Antrag ist das Thema der Bachelor-/Masterthesis einzutragen und die Bestätigung der/s Betreuer/s anzufügen (BA: Erstprüfer, MA: Erst- und Zweitprüfer). Bei freien Themen (BA: nach Wahl, MA: alle) ist der Titel des Exposés einzutragen. Das Exposé ist mit dem Antrag im ZPA einzureichen. IM WINTERSEMESTER 2020/21 GILT DIE SONDERREGELUNG, DASS DIE ANTRÄGE PER MAIL BEIM ZPA EINZUREICHEN SIND. DIE BESTÄTIGUNG DER BETREUER/INNEN KANNN PER MAIL ERFOLGEN. | |
Noten zur Zulassung | Das ZPA prüft, ob alle erforderlichen Noten vorliegen. Wenn Prüfungsleistungen offen sind, werden die Antragsteller darauf hingewiesen. Sollten Noten noch nicht eingetragen sein, obwohl die Prüfungen absolviert wurden, erfolgt eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass die Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Das ZPA wird sich in solchen Fällen mit dem Studiendekanat in Verbindung setzen. | |
Exposé | Das Exposé zur Einreichung eines freien Themas besteht aus folgenden Bestandteilen:
und ineinandergelegt, zu beschränken. Damit stehen 8 Seiten zur Verfügung. | |
Abgabeleistungen | Die Abgabeleistungen müssen mindestens umfassen:
Anpassungen können in Abstimmung mit den Betreuenden vorgenommen werden und sind im Exposé darzustellen. | |
Broschüre (Master) | Die Broschüre soll insbesondere die Methoden wissenschaftlicher Arbeit dokumentieren. Die Darstellung der Entwurfsarbeit in verkleinerter Form ist sinnvoll, aber nicht zwingend. | |
Zulassung der Themen | Der Prüfungsausschuss muss die eingereichten freien Themen zulassen. Wenn Exposés unvollständig sind, erfolgt eine Zulassung vorbehaltlich einer Ergänzung des Exposés. Für diese Ergänzung wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Sollten die Ergänzungen bis dahin nicht vorliegen, ist das Thema nicht zugelassen. Am Tag des Beginns des Bearbeitungszeitraums werden auch die Zulassungen der freien Themen veröffentlicht. | |
Themen Bachelor | Die Themen, die von der Hochschule gestellt werden, werden in der Einführungswoche vorgestellt. Es können die Themen der Semesterentwürfe des 4. (im Sommersemester oder 5. (im Wintersemester) Semesters gewählt werden. Auch dafür müssen Betreuer selbst gefunden werden. | |
Krankmeldungen | Alle Krankmeldungen sind beim ZPA einzureichen. Über den Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes befindet der Prüfungsausschuss nach Stellungnahme des Erstprüfers. | |
Abgabeordner | Zum Abgabetermin ist ein schmaler DIN A4 DIGITALER
Bei der Abgabe hat der Student schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel | |
Kolloquien | Die genaue Terminierung der Kolloquien erfolgt rechtzeitig durch den Prüfungsausschuss. In der Regel finden die Kolloquien in der ersten Prüfungswoche statt, am Dienstag und Mittwoch die Bachelor, am Donnerstag die Master. Es können aber je nach Anzahl der Absolventen Verschiebungen innerhalb dieser Tage erforderlich werden. ES FINDEN KOLLOQUIEN DIGITAL STATT. DIE KOLLOQUIEN SIND GEM. ERGÄNZUNGSORDNUNG NICHT TEIL DER PRÜFUNGSLEISTUNG, SONDERN DIENEN DER PRÄSENTATION UND ERKLÄRUNG DER ARBEITEN VOR DEN PRÜFERN. SIE SIND FÜR DIE ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN VERPFLICHTEND. |