Prof. Dr. Jörg Altmann folgt auf den verabschiedeten Prof. Dr. jur. Rainer Vor und lehrt seit 1. April 2026 Recht in der Sozialen Arbeit. Ein Portrait.
Herr Altmann, Sie sind Professor für Recht und Soziale Arbeit. Haben Sie studiert?
Ich habe tatsächlich Jura studiert. Ich bin Volljurist und habe in Leipzig studiert.
Wie sind Sie zur Sozialen Arbeit gekommen?
Das war eher eine Reihe von Zufällen. Nach meinem Jurastudium wollte ich ursprünglich im Zivilrecht arbeiten. Durch eine Bewerbung bei einem Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung, kam ich jedoch erstmals mit dem Sozialrecht in Berührung. Von dort führte der Weg schließlich auch zur Sozialen Arbeit.
Und das hat Ihnen so gut gefallen, dass Sie dabei geblieben sind?
Ja, absolut. Das Sozialrecht betrifft einen sehr großen Teil der Bevölkerung. Fast jeder Mensch in Deutschland kommt irgendwann mit Sozialleistungen in Berührung – allein die Krankenversicherung betrifft rund 98 Prozent der Menschen. Gleichzeitig wird das Sozialrecht an juristischen Fakultäten vergleichsweise wenig gelehrt und nimmt auch in der anwaltlichen Praxis eher eine Nischenrolle ein.
Die Soziale Arbeit übernimmt hier eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen den rechtlichen Regelungen und den Menschen, die auf Leistungen angewiesen sind. Diese Verbindung von Recht und sozialer Praxis hat mich von Anfang an fasziniert.
Was möchten Sie Ihren Studierenden mitgeben?
Mir ist vor allem wichtig, eine gewisse Begeisterung für das Recht zu vermitteln, auch wenn ich weiß, dass viele Studierende zunächst Berührungsängste haben. Recht wird oft als kompliziert wahrgenommen. Gleichzeitig gibt es kaum einen Lebensbereich, der nicht durch rechtliche Rahmenbedingungen geprägt ist.
Wer diese Rahmenbedingungen kennt und die rechtlichen Möglichkeiten einschätzen kann, handelt sicherer und professioneller. Statt sich auf Vermutungen zu verlassen, kann man fundierte Entscheidungen treffen und Menschen gezielt unterstützen.
Darüber hinaus möchte ich den Studierenden das nötige Selbstvertrauen vermitteln, sich in diesem Rechtsraum zu bewegen und sich für ihre Klientinnen und Klienten einzusetzen, sei es gegenüber Sozialleistungsbehörden, Vermietern oder anderen Institutionen. Diese Handlungskompetenz ist ein wichtiger Bestandteil professioneller Sozialer Arbeit.
Mit welchen Herausforderungen werden die Studierenden in ihrem späteren Berufsleben konfrontiert sein?
Ich denke, dass sich sowohl die Soziale Arbeit als auch das Sozialrecht in den kommenden Jahren stark verändern werden. Wenn soziale Leistungen eingeschränkt oder gekürzt werden, um die Finanzierung des Sozialstaats sicherzustellen, wird das erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Sozialen Arbeit haben.
Hinzu kommt, dass das Sozialrecht eines der dynamischsten Rechtsgebiete überhaupt ist. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wird so häufig und so grundlegend verändert. Die gesetzlichen Regelungen müssen kontinuierlich an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
Deshalb ist es heute wenig sinnvoll, einzelne Rechtsnormen auswendig zu lernen. Viel wichtiger ist die Fähigkeit, rechtliche Regelungen zu lesen, zu verstehen, in größere Zusammenhänge einzuordnen und auszulegen. Diese Kompetenz wird in Zukunft noch stärker gefragt sein.
Haben Sie sich persönliche Ziele als Professor gesetzt?
Ja. Mir ist es wichtig, im Bereich des Sozialrechts weiterhin wissenschaftlich zu arbeiten, zu forschen und zu veröffentlichen. Gerade hier sind Juristinnen und Juristen nach wie vor vergleichsweise wenig vertreten, obwohl es viele spannende und gesellschaftlich relevante Fragestellungen gibt.
Außerdem möchte ich Studierende für wissenschaftliches Arbeiten begeistern. Besonders in unseren Forschungsseminaren bietet sich die Möglichkeit, rechtliche Themen aus einer sozialarbeiterischen Perspektive zu betrachten und weiterzuentwickeln.
Gibt es bereits Forschungsthemen, mit denen Sie sich beschäftigen möchten?
Es gibt einige Themen, die mich interessieren und die ich weiterverfolgen möchte. Aktuell steht allerdings zunächst die Lehre im Vordergrund, da ich erst vor Kurzem an die Hochschule gekommen bin. Die vorlesungsfreie Zeit werde ich nutzen, um meine Forschungsprojekte weiter zu strukturieren.
Können Sie schon konkrete Schwerpunkte nennen?
Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere Fragen der Grundsicherung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt mich schon seit Längerem und ist auch Gegenstand meiner bisherigen Veröffentlichungen.
Darüber hinaus interessiert mich die Digitalisierung und die Frage, welche Auswirkungen sie auf rechtliche Prozesse und die Praxis der Sozialen Arbeit haben wird.
Was machen Sie, wenn Sie nicht an der HTWK sind?
Dann bin ich vor allem Familienmensch. Ich verbringe gerne Zeit mit meiner Familie, dazu gehört auch unser Hund. In der Natur kann ich gut abschalten, aber auch neue Gedanken entwickeln.
Außerdem begeistere ich mich für Fußball sowie für Motorrad- und Fahrradfahren.
Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen. Professorinnen und Professoren mit der Befähigung zum Richteramt werden häufig als unabhängige Vorsitzende für Schiedsstellen in der Krankenversicherung oder der Kinder- und Jugendhilfe gesucht. Dort leite ich entsprechende Schiedsstellen oder Ausschüsse.
Ich sehe das als meinen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Diese Gremien erfüllen wichtige Aufgaben, und ihre Arbeit wäre ohne unabhängige rechtlich qualifizierte Vorsitzende nicht möglich.
Vielen Dank für das Gespräch und herzlich Willkommen an unserer Fakultät.
