Regelungen zu diesem Studiengang finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Die kompletten Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie im Modulux.
Die nachfolgende Moduldarstellung bietet nur einen ersten Überblick.
Master of Arts (M.A.)
Architecture (M.A.)
4 Semester / 120 ECTS-Punkte
Wintersemester (ab Oktober)
1. Mai bis 15. Juli
abgeschlossenes Bachelorstudium der Architektur (mind. 180 ECTS), bestandene Eignungsprüfung
Am Anfang eines lebenslangen Lernens im Beruf steht die zeitlich wie inhaltlich konzentrierte, praxisnahe Ausbildung des Studiums der Architektur. Dieses ist an der HTWK Leipzig an aktuellen Berufsbildern und Arbeitsfeldern europäischer Architektinnen und Architekten orientiert. Künstlerische, technische, wirtschaftliche, soziale und kommunikative Kernkompetenzen werden vermittelt und trainiert. Die angewendete Arbeitsweise entspricht der internationalen Praxis. Sie umfasst Einzel-, Team- und Atelierarbeit. Auslandserfahrungen durch Gaststudien und Exkursionen unterstützen die notwendige globale Ausrichtung der Lehre ebenso wie die Integration von Fremdsprachen im Lehrplan.
Entwurfsprojekte, verstanden als ganzheitliche Untersuchungen und Gestaltungen des menschlichen Lebensraums in Stadt und Landschaft, stehen dabei im Mittelpunkt der Lehre und verbinden alle beteiligten Einzeldisziplinen.
Thematisiert werden in der Regel gesellschaftsrelevante Fragen und Probleme, die nach der architektonischen Bearbeitung im Seminar wieder der öffentlichen Kritik gestellt werden. Dies geschieht bevorzugt durch Ausstellungen, Wettbewerbsbeteiligungen und Veröffentlichungen, wodurch die Praxisnähe und Relevanz der Ausbildung ständiger Überprüfung unterliegt.
Absolventinnen und Absolventen verfügen neben den zeitgemäßen Berufskenntnissen und Fähigkeiten über hinreichende kritische Kompetenz, sich auch zukünftig den schnell wandelnden gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen gegenüber offen und produktiv zu verhalten, gemäß dem Zitat von Aurelio Galfetti:
"Man wird nicht als Architekt geboren, man wird zum Architekten, Tag für Tag ..."
Silvia Schellenberg-Thaut, Architektin, und Sebastian Thaut, Architekt
Justus von Hantelmann, Gesellschafter
Zum Masterstudium gehören vier theoretische Semester, die konsekutiv auf ein Bachelorstudium aufbauen. Das Studium wird mit der Masterarbeit abgeschlossen. Es soll die Studierenden dazu führen, ihre eigenständige Haltung gegenüber der Architektur durch spezifische wissenschaftliche und künstlerisch-kreative Methoden weiterzuentwickeln, mit dem Ziel der Erlangung eines international anerkannten Abschlusses. Das Masterstudium vermittelt vertiefende Grundlagen und deren weitgehend eigenständige Anwendung beim Entwerfen von Gebäuden, bei der städtebaulichen Planung und bei der Planung für die Baudurchführung.
Darüber hinaus sind Wahlpflichtfächer zu wählen aus den Gebieten:
Diese sollen zu weitgehend selbständigem Umgang mit allen Themen im Bereich des Bauens und der Baukultur führen. Die partnerschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen in europäischen Ländern wie Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, nach Asien mit China und Japan sowie in die USA ermöglichen den Studierenden einen Studienabschnitt im Ausland bei Anerkennung der dort nachgewiesenen Leistungen zu absolvieren. Es wird "die Spezialistin für das Ganze" bzw. "der Spezialist für das Ganze“ ausgebildet d. h. die Fähigkeit, die Planungsbeiträge aller am Bau Beteiligten in einem Projekt zu vereinigen und integrativ zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen.
Regelungen zu diesem Studiengang finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Die kompletten Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie im Modulux.
Die nachfolgende Moduldarstellung bietet nur einen ersten Überblick.
1. Semester
Konzeptionelles Entwerfen
Entwurfsstrategie und -analyse
Wahlpflichtmodule*
2. Semester
Konzeptionelles Entwerfen
Architektur und Kultur
Wahlpflichtmodule*
3. Semester
Konzeptionelles Entwerfen
Entwerfen - Stegreife
Wahlpflichtmodule*
4. Semester
Mastermodul
- Seminar: Vertiefung angewandt-wissenschaftliches Arbeiten
- Masterarbeit
- Masterkolloquim
* Es sind mindestens 9 Wahlpflichtmodule aus allen 4 Themengruppen zu wählen.
1. Semester
Stadt und Planung
- Architektur der Stadt
- Wettbewerb und Vergabe
Gestaltung Visualisierung
- Simulationstechniken
Konstruktion und Technik
- Klimagerechte Baukonstruktion
- Digital Structural Design
Architekturgeschichte und -theorie
- Entwicklungsstrategien
- Geschichte, Theorie und Kritik der Architektur
2. Semester
Stadt und Planung
- Planung: Moderieren, Kommunizieren
- Intergrale Stadt
- Raumtheorie Raumpsychologie
Gestaltung Visualisierung
- Zeichnen und Skizzieren
- Produktdesign
- Experimentelle Raumgestaltung
Konstruktion und Technik
- Fassadenkonstruktion
- Energiedesign
- Digital Architectural Manufacturing
Architekturgeschichte und -theorie
- Bauaufnahme für Sanierung und Denkmalpflege
- Planungsgutachten im baulichen Bestand
- Planungsstrategien
3. Semester
Stadt und Planung
- Projektentwicklung
Gestaltung Visualisierung
- Lichtdesign
- CAD/BIM
Konstruktion und Technik
- Forschungsmodul Architekturtechnologie
Architekturgeschichte und -theorie
- Andere Räume
- Szenografie und Raum - Analyse und Konzepte
Hier geht es zum aktuellen Lehrveranstaltungsplan. Wähle dazu zuerst den gewünschten Studiengang aus und dann eine beliebige Seminargruppe und anschließend "Alle Wochen".
Die exzellente Qualität von Studium und Lehre ist durch die Akkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungsrates garantiert. Im folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden für die einzelnen Zeiträume:
Akkreditierungsurkunde bis 30.06.2029
Akkreditierungsverlängerung bis 30.09.2021
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2020 Acquin
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2015 Acquin
Neue Eindrücke und vertiefendes Wissen bieten qualitätsvolle, teils auch öffentliche Veranstaltungen zu architekturbezogenen Themen; einen Einblick gibt es hier.
Eine gute Studien- und Arbeitssituation bietet die Architekturetage mit weiträumigen, gemeinschaftlichen Ateliers als Räume für kreative Einzel- und Teamarbeiten.
Um die Projekte im Studium bearbeiten zu können, bietet die Fakultät einen PC-Pool sowie PC-Stationen in den Ateliers, einen Druckerraum sowie Einzeldruckstationen.
Die Modellbau- und Digitalwerkstatt und das Foto-Medien-Labor ermöglichen das Experimentieren und Darstellen im dreidimensionalen Raum mit verschiedenen Materialien.
Die Architektin bzw. der Architekt entwirft Gebäude, gestaltet Innen- und Außenräume, plant und überwacht die Bauausführung und berät die Bauherrin und den Bauherrn. Die Tätigkeit des ENTWERFENS steht dabei im Mittelpunkt des gestalterischen, konstruktiven und organisatorischen Handelns der Architektin und des Architekten. Sie stellt einen hochkomplexen und kreativen Vorgang dar, bei dem die Ansprüche an optimale Nutzungsanpassung, an ästhetische Wertigkeit und Nachhaltigkeit von Bauwerken und Räumen vor dem Hintergrund finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen zu einem schlüssigen Ganzen gefügt werden. Umfassende Kenntnisse der Eigenschaften von Materialien und den Gesetzmäßigkeiten von Form- und Farbgebung gehören zu den Grundvoraussetzungen der architektonischen Entwurfsarbeit ebenso wie ein Verständnis für den gesellschaftlichen Hintergrund in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht.
Nach dem erfolgreich absolvierten Masterstudiengang und einer mehrjährigen berufspraktischen Tätigkeit kann ein Antrag auf Mitgliedschaft in einer Landes-Architektenkammer zur Führung des Titels „Architekt“ gestellt werden.
Architekturbüros
Ingenieurbüros
Konstruktionsbüros
Planungsbüros, z.B. bei Bauträgern und Wohnungsgesellschaften
Bauindustrie
Immobiliengesellschatfen
Versicherungen
Höherer Dienst in öffentlichen Verwaltungen, z.B. bei Bauämtern
Denkmalschutz
Hochschulen & Universitäten
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Architektur setzt einen ersten Hochschulabschluss in der Architektur (mit mindestens 180 ECTS Punkten), einen Nachweis über ein 6-wöchiges Baupraktikum zum Bewerbungsende sowie das Bestehen der Eignungsprüfung (Arbeitsmappe) im Bewerbungsjahr voraus.
Das 12-wöchige Büropraktikum kann bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgereicht werden.
Weitere Informationen zur Eignungsfeststellung
Flyer zum Vorpraktikum und zur der Eignungsfeststellung (PDF)
Fast alle Masterstudiengänge an der HTWK Leipzig sind zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Nach Abzug der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber für außergewöhnliche Härtefälle (2%) erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Soweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote als der sich ergebenden Durchschnittsnote nachweisen kann, erfolgt die Auswahl allein auf der Grundlage der Abschlussnote (Meistbegünstigung).
Fast alle Masterstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Der Bewerbungszeitraum für ein Studium ab Wintersemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Studiengänge mit Numerus clausus) läuft vom 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Die Masterstudiengänge Bibliotheks- und Informationswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnik, Druck- und Verpackungstechnik, Medienmanagement, Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum sowie Praxisentwicklung und Forschung Soziale Arbeit starten im Sommersemester (April) mit Bewerbungszeitraum vom 1. Dezember bis 15. Januar (Ausschlussfrist).
Für den Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik welcher im Sommersemester startet, ist die Bewerbungsfrist 1. Dezember bis 15. April (Ausschlussfrist).
Weitere Fristen und Informationen finden Sie auf der Seite zum Auswahlverfahren der Masterstudiengänge.
Es können Bonuspunkte auf bestimmte für den Masterstudiengang relevante Kriterien vergeben werden, die zu einer Verbesserung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses führen (Bonussystem). Die Kriterien sind studiengangsbezogen verschieden und nicht zwingend für alle Studiengänge notwendig. In der Bewerbungsinfo finden Sie die konkreten Bonuskriterien.
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.
Mehr zu Projekten & Auszeichnungen aus dem Bereich Architektur finden sich auf den Seiten der Fakultät
Aktuelle Projekte und Ideen gibts auch auf der Instagram Seite des Studiengangs Architektur.