Berufsbild / Nach dem Studium
Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst. Tätigkeitsfelder sind dabei vor allem die unterstützende Arbeit im Entwurfs- und Ausführungsbereich, in der Bauvorbereitung und -leitung, in der Bauplanung, Bauforschung und Lehre.
Die Standesbezeichnung Architekt darf nur der führen, der ein eingetragenes Mitglied einer Länder-Architektenkammer ist. Das Bachelorstudium berechtigt nicht dazu, diesen Titel zu führen. Erst das auf den Bachelor folgende Masterstudium und der zusätzliche Nachweis berufspraktischer Tätigkeit berechtigen zur Führung des Titels. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung sind in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.