Interdisziplinäre Forschung zu Schutzeinrichtungen für Betroffene häuslicher Gewalt in Sachsen
An der Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften wurde ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zu Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Erwachsene und deren Kinder durchgeführt. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt geförderte Modellstudie (2023–2024) untersuchte systematisch, inwiefern die baulich-räumlichen und sicherheits-technischen Bedingungen sächsischer Schutzeinrichtungen den Anforderungen Sozialer Arbeit entsprechen. Dabei wurden architektonische Analysen mit sozialwissenschaftlicher Forschung verknüpft.
Zentrale Ergebnisse zeigen, dass Schutzeinrichtungen idealerweise verschiedene Funktionsbereiche vorhalten müssen, um den Anforderungen Sozialer Arbeit gerecht zu werden – insbesondere Wohn- und Rückzugsräume für Schutzsuchende, Räume für psychosoziale und sozialpädagogische Arbeit sowie Arbeits- und Rückzugsräume für Fachkräfte. Die Untersuchung macht deutlich, dass keines der analysierten Objekte diese Anforderungen vollständig erfüllt.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass der Ausbau von Schutzangeboten nicht allein quantitativ, sondern ebenso qualitativ erfolgen muss. Professionelle Soziale Arbeit benötigt geeignete räumliche und strukturelle Rahmenbedingungen, um Schutz, Stabilisierung, Beratung und methodisches Arbeiten wirksam umsetzen zu können.
Entwicklung und Umsetzung entsprechender baulich-räumlicher Konzepte erfordern zudem professionelle Planungsteams und können nicht in der Verantwortung der Fachkräfte allein liegen.
Die Modellstudie markiert einen Ausgangspunkt für weiterführende Forschung an der Fakultät, sowohl im grundlagenorientierten als auch im anwendungsbezogenen Bereich. Die Verbindung sozialwissenschaftlicher, umweltpsychologischer und architektonischer Perspektiven eröffnet Ansatzpunkte für eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Schutz, Sicherheit und institutionellen Rahmenbedingungen im Gewaltschutz.
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Die Durchführung der Modellstudie wäre ohne die Bereitschaft der beteiligten Fachkräfte und Schutzsuchenden, Einblicke in ihre Arbeit, Erfahrungen und Perspektiven zu geben, nicht möglich gewesen. Ihnen gilt besonderer Dank für ihre Mitwirkung und Offenheit im Rahmen der Erhebungen. Für die Unterstützung beim Zugang in ein hoch sensibles Forschungsfeld bedanken wir uns bei der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.
Projektteam
- Anja Jahn (M.A. Soziale Arbeit), wissenschaftliche Mitarbeiterin;
- Cornelia Sperling (M.Sc. Psychologie), wissenschaftliche Mitarbeiterin;
- Franziska Schaufelberger (M.A. Interior Architecture), wissenschaftliche Mitarbeiterin;
- Laura Hartleb (M.A. Architektur), wissenschaftliche Mitarbeiterin;
- Prof. Dipl.-Ing. Architektin Dorothea Becker, Projektleitung Architektur;
- Prof. Dr. phil. Anja Pannewitz, Projektleitung Sozialwissenschaften, bis 31.12.23;
- Prof. Dr. rer. pol. habil. Thilo Fehmel, Projektleitung Sozialwissenschaften, ab 01.01.24;
- Prof. Dr. phil. Steffi Weber-Unger-Rotino, wissenschaftliche Begleitung Sozialwissenschaften, ab 1.3.24;
- Dipl.-Ing. Architekt Timo Kretschmer M.A., fachliche Betreuung in den Bereichen Bestandserfassung, Architektur und Baukosten;
- Alexa Schult (M.A. Architektur), wissenschaftliche Hilfskraft;
- Paula Süß (B.A. Soziale Arbeit), wissenschaftliche Hilfskraft;
- Sabine Zellmann (M.A. Soziale Arbeit), wissenschaftliche Hilfskraft
Ergebnisse im Detail
In der Studie wird der umweltpsychologische Ansatz der Post-Occupancy-Evaluation (POE) genutzt. Objektive Messungen baulich-räumlicher Gegebenheiten, wie Raumgrößen und Ausstattung werden systematisch mit den Praxiserfahrungen von Fachkräften und Nutzenden hinsichtlich Angemessenheit und Funktionalität der Gegebenheiten erhoben und verknüpft. Die triangulierten Ergebnisse erlauben eine differenzierte Analyse, wie bauliche-räumliche Strukturen die Soziale Arbeit befördern oder behindern. Zudem machen die Ergebnisse bedarfsgerechte Planungen und Entwicklungen möglich.
Ausgehend von den fachlichen Anforderungen an Soziale Arbeit in Schutzeinrichtungen wurden zentrale Funktionsbereiche identifiziert, die für eine professionelle Unterstützung von Schutzsuchenden erforderlich sind, unter anderem:
- Wohn-, Rückzugs- und Aufenthaltsräume für Schutzsuchende, die als Rückzugsorte zur psychischen Stabilisierung sowie als vorübergehender Wohnraum die-nen.
- Methodenräume, die der Durchführung psychosozialer und sozialpädagogischer Interventionen (z. B. Beratung, Gruppen- und Bewegungsangebote) vorbehalten sein sollten.
- Arbeits- und Rückzugsräume für Fachkräfte, die für fachliche Abstimmung, Reflexion und Qualitätssicherung Sozialer Arbeit notwendig sind.
Damit Soziale Arbeit in Schutzeinrichtungen fachlich angemessen umgesetzt werden kann, müssen die Räume über ihr bloßes Vorhandensein hinaus bestimmte Anforderun-gen erfüllen. Dazu zählen unter anderem ein bedarfsgerechtes Raumprogramm (z. B. Anzahl, Größe und Lage der Räume), eine angemessene Ausstattung sowie Barrierefreiheit. Entlang dieser Aspekte wurde der sächsische Bestand betrachtet.
Untersucht wurden insgesamt 12 Schutzeinrichtungen mit 20 Objekten in Sachsen (8 Schutzhäuser, 12 Schutzwohnungen). Im Ergebnis zeigt sich, dass kein Objekt den An-forderungen einer idealtypischen baulich-räumlichen Gestaltung vollständig entspricht. Zugleich wird deutlich, dass die zentralen Funktionsbereiche in den untersuchten Objekten unterschiedlich gut abgedeckt sind und damit fachliche Anforderungen in unterschiedlichem Maße umgesetzt werden können.
(vgl. Kapitel 5.5: Zusammenfassende Bewertung der Bestandssituation)
Ein zentrales Ergebnis der Analyse ist, dass es in vielen Objekten zu einer Überlagerung und Verdichtung von Funktionsbereichen kommt. Wohnen, Beratung, methodische Arbeit und Fachkräftearbeit finden teilweise in denselben Räumen statt, wodurch die jeweiligen Funktionen nur eingeschränkt erfüllt werden können. Empirisch lassen sich zwei grundlegende Strukturtypen unterscheiden: Schutzhäuser und Schutzwohnungen, die sich deutlich in der Abdeckung und Überlagerung dieser Funktionsbereiche unterscheiden.
Schutzhäuser weisen insgesamt ein günstigeres Verhältnis der Funktionsbereiche auf und halten mehr sogenannte „ideale“ Räume vor als Schutzwohnungen. Da neben Wohn-, Rückzugs- und Aufenthaltsräumen für Schutzsuchende in der Regel sowohl Methodenräume als auch Fachkräfteräume vorhanden sind, ist vor Ort eine enge Begleitung, intensive psychosoziale Unterstützung und eine hohe Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen möglich. Private Rückzugsräume für Schutzsuchende sind grundsätzlich vorhanden, kommen jedoch dem Ideal häufig nicht nahe: Ihnen fehlen beispielsweise eigene Sanitär-, Koch- und Essbereiche, obwohl diese für Stabilisierung, Selbstbestimmung, Privatsphäre und subjektives Sicherheitsempfinden zentral sind. Gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie Bäder und Küchen, fördern Nutzungskonflikte und Stresssituationen; im Extremfall teilen sich mehrere Parteien eine sehr kleine Küche. Deutliche Defizite bestehen zudem bei der Anzahl und Qualität von Methodenräumen, etwa bei Beratungs-, Gruppen- und Bewegungsräumen, was die Umsetzung fachlicher Konzepte Sozialer Arbeit einschränkt. Zudem steht eine nur begrenzt aufrechtzuerhaltende Anonymität des Standorts Schutzzielen teilweise entgegen.
(vgl. Kapitel 5.1 Bestandssituation der sächsischen Schutzeinrichtungen – Schutzhaus)
Schutzwohnungen weisen demgegenüber in der Regel nur einen Funktionsbereich auf: Wohn-, Rückzugs- und Aufenthaltsräume für Schutzsuchende. Dadurch kommt es zu einer starken Funktionsverdichtung. Wohnräume dienen hier häufig gleichzeitig als Spiel-, Arbeits- und Beratungsräume, was Nutzungskonflikte, Stress und fehlende Privatsphäre verursacht. Die Unterbringung in Schutzwohnungen erfordert und fördert zugleich ein hohes Maß an Autonomie und Eigenverantwortung der Schutzsuchenden, da Fachkräfte nicht durchgängig vor Ort verfügbar sind. Gleichzeitig werden Schutzwohnungen als günstiger hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Anonymität bewertet, da sie flexibel angemietet werden können und weniger standortgebunden sind.
(vgl. Kapitel 5.2 Bestandssituation der sächsischen Schutzeinrichtungen – Schutzwohnungen)
Hinsichtlich des Qualitätskriteriums Barrierefreiheit zeigt sich, dass keines der unter-suchten Objekte die baulichen Anforderungen vollständig erfüllt, was einen Widerspruch zu sozialarbeiterischen Grundprinzipien wie Teilhabe und Inklusion darstellt. Auch in Bezug auf die Ausstattung wird deutlich, dass Raumgrößen teilweise nicht angemessen sind und Räume durch Einzelmöblierung überfrachtet werden, was psychosoziale Unterstützungsprozesse erschwert.
(vgl. Kapitel 5.3.1 Barrierefreiheit)
Aus den Ergebnissen ergeben sich Handlungsfelder für zukünftige Entwicklungen in allen untersuchten Kriterien. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, die im Forschungsbericht ausführlich dargestellt sind. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick darüber, wo diese praxisrelevanten Inhalte im Bericht zu finden sind.
Zugang zu konkreten Handlungsempfehlungen für Praxis, Träger und Planungsteams
Der Forschungsbericht enthält neben theoretischen und methodischen Grundlagen (vgl. Kapitel 3 und 4) konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Schutzeinrichtungen, sowohl für den baulichen Bestand als auch für Neubauvorhaben (vgl. Kapitel 6).
Konkrete Handlungsempfehlungen und Ansätze zur Weiterentwicklung finden sich in folgenden Kapiteln:
- Kapitel 6.2: Konkrete Anforderungen an Räume und Ausstattung
- Kapitel 6.3: Entwurf eines idealen Schutzhauses (Raumprogramm, Lage, Größen, überschlägige Kosten)
- Kapitel 6.4: Weiterentwicklung bestehender Schutzhäuser
- Kapitel 6.5: Weiterentwicklung bestehender Schutzwohnungen und Kriterien der Wohnungssuche
