Informationen für Praxisstellen und Praxisanleitung
Sehr geehrte Praxispartner*innen,
wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft, als Praxisstelle für unsere Studierenden zur Verfügung zu stehen - herzlichen Dank!
Die Praxisphasen stellen zentrale berufliche Qualifizierungsphasen dar, um fachlich angeleitet professionelle Handlungskompetenzen zu erproben und die eigene berufliche Identität zu entwickeln. Insofern haben Sie als Praxisstelle und als Anleiter*innen einen wichtigen Anteil an der Qualifizierung der Studierenden.
Wir freuen uns über einen gelingenden Theorie-Praxis-Transfer und über einen guten Austausch zwischen den Lernorten Praxis und Hochschule, während des Praktikums und darüber hinaus.
Bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen, Anliegen und Anregungen rund um das Praktikum wenden Sie sich gern an uns.
Auch bei Problemen oder Konflikten während des Praktikums sind wir ansprechbar und gehen bei Bedarf mit Ihnen und der*dem Praktikant*in gemeinsam ins Gespräch.
Kontakt
Antonia Hempe und Theresa Hykel
Sozialarbeiterinnen und Fachberaterinnen im Praxisreferat Sozialwissenschaften an der HTWK
Mail: praxisreferat.soz (at) htwk-leipzig.de
Telefon: 0341/ 3076-4419
persönlich: Karl-Liebknecht-Str. 145, 04277 Leipzig | Raum LI 017 im Lipsius-Bau der HTWK
Postadresse:
HTWK Leipzig
Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften
Praxisreferat Sozialwissenschaften
Postfach 301166
04251 Leipzig
Rahmenbedingungen der Praxismodule im Bachelorstudium Soziale Arbeit
Anforderungen an die Praxisstelle
- Institution bzw. Einrichtung eines öffentlichen, freien oder privatgewerblichen Trägers Sozialer Arbeit
- Aufgaben in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit werden in ausreichendem Umfang wahrgenommen
- direkter und kontinuierlicher Klient*innenkontakt
Für die Zeit des Praktikums sind Sie Ausbildungspartner der HTWK, und schließen gemeinsam mit der Hochschule und Praktikant*in einen Praktikumsvertrag.
Die Praxisstelle...
- stellt sicher, dass die Praxisphase in einem für die Qualifizierung geeigneten Feld der Sozialen Arbeit angesiedelt ist;
- gewährleistet durch ihre institutionellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen für das Vertiefungspraktikum im Praxismodul II, dass während des Praktikums sowohl interventionsorientierte als auch sozialadministrative Kompetenzen erworben werden können;
- gewährleistet die regelmäßige und qualifizierte Praxisanleitung durch eine staatlich anerkannte sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Fachkraft, wobei Praxisanleitung als qualifiziertes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitspensum bzw. in der Stellenbeschreibung verankert werden sollte;
- ermöglicht der anleitenden Fachkraft die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen;
- ermöglicht Studierenden die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Praxisfeld stehen (Dienstbesprechungen, Netzwerk-/Gremientreffen, ggfs. Supervision, Konferenzen, Fortbildungen etc.);
- stellt die Studierenden für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (Theorie-Praxis-Seminar und Supervision) an der HTWK frei.
Anforderungen an die Praxisanleitung
Die Praxisanleitung...
- verfügt über einen der folgendenStudiumsabschlüsse:
- „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge“ (Diplom FH/ BA, Bachelor)
- ein auf der Grundlage des Einigungsvertrages mit diesem Abschluss gleichgestellter Abschluss oder
- universitärer Abschluss im Fachgebiet Sozialarbeit/ Sozialpädagogik
- ist seit mindestens einem Jahr in der Praxisstelle tätig
- ist für Praktikant*in direkte Ansprechperson und Rollenmodell sozialprofessionellen Handelns und somit Schlüsselperson im Praktikum
- nimmt sich regelmäßig (wöchentlich/zweiwöchentlich) Zeit für strukturierte Reflexionsgepräche mit Praktikant*in
- orientiert sich in der Anleitung an Lernzielen der Studierenden im Praktikum: Erwerb einer Berufskompetenz, Entwicklung der Berufsidentität sowie Steigerung der wissenschaftlichen Reflexionskompetenz;
- erstellt gemeinsam mit Praktikant*in 2 Wochen nach Praktikumsbeginn eine Lernzielvereinbarung und verfasst nach Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (ein Hinweisblatt zum Verfassen des Zeugnisses finden Sie hier).
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Qualifizierung in Studium und Praxis - Empfehlungen zur Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an (Fach-)Hochschulen für Soziale Arbeit (BAG)