Prüfungsplan

Information

Ablauf Anerkennung

  1. Download des Antrag auf Anerkennung von der HTWK Homepage und diesen soweit ausfüllen.
  2. mit den Antrag auf Anerkennung, der Leistungsübersicht ihrer alten Uni/Hochschule und den Moduldatenblatt des anzuerkennenden Moduls gehen Sie zum Modulverantwortlichen oder senden ihm diese Unterlagen per Mail zu.
  3. Der Modulverantwortliche prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Module.
  4. Der Antrag inkl. aller Dokumente müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden. Hier werden ihre Unterlagen noch einmal durchgesehen und die Fristen zur Abgabe des Antrages überprüft ( diese finden Sie in ihrer Prüfungsordnung). Dann abschließend wird alles an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.

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Nachteilsausgleich

Informationen dazu finden Sie in der Infobox

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Aktueller Stand 17.03.2022

Abgabe von Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeiten können auch weiterhin in elektronischer Form  eingereicht werden, wenn es nicht anders auf den Antragsformular bei der Anmeldung vermerkt ist. Solte auf den Anmeldeformular als Abgabeform gebunden angekreuzt sein, dann geben Sie bitte frisgerecht 2 gebundene Exemplare und eine digitale Variante per Mail ab. Die Einreichung kann erst nach der Anmeldung im QIS erfolgen. 

Die Abschlussarbeiten senden Sie bitte per Mail (nur!) an das Prüfungsamt

Für die Abgabe der Abschlussarbeit benötigen wir ebenfalls noch ausgefüllt, folgende Dokumente. (Erfassungsbogen ( Unterschrift der Betreuer ist nicht einzuholen) + Info Zeugnis ):

- Erfassungsbogen

- Info Zeugnis

Sie können Ihre Arbeit in der Bibliothek veröffentlichen. Hinweise und das dazugehörige Dokument finden Sie hier

- Veröffentlichung

 

 

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Auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung für die Studiengänge SAB und SAM hat der Prüfungsausschuss daher für das WS 21/22  beschlossen:

Die Kolloquien zur Bachelorarbeit und Masterarbeit können sowohl im normalen Präsenzformat (PKQ) als auch im Videokonferenzformat (PKQ-V) durchgeführt werden. Welches Prüfungsformat zur Anwendung kommt, legt der/die Betreuer/in im Einvernehmen mit dem/der Studierenden und dem/der Zweitprüfer/in fest. Falls kein Einvernehmen zustande kommt, wird die Prüfung im Format PKQ-V durchgeführt. Der/die Betreuer/in gibt dem/der Studierenden und dem/der Zweitprüfer/in das Prüfungsformat spätestens eine Woche vor der Prüfung bekannt.

Diese Regelung gilt ab jetzt für den Rest des laufenden Wintersemester 2021/22.

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Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die Information zum Verhalten bei Präsenzprüfungen.

Vielen Dank.

 

- Information Verhalten bei Präsenzprüfungen

 

Am 5.5.2020 hat der Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften dies entschieden:

Die Studienzeiten des Sommersemesters 2020 für die am bzw. seit 1.4.2020 in den Studiengängen SAB und SAM immatrikulierten Studierenden werden nach § 20 Abs. 5 SächsHSFG nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Entscheidung beruht auf der Bewertung, dass die Studienbedingungen durch die Kontaktbeschränkungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen in einer Weise eingeschränkt waren, dass eine vollständige Erbringung der Studienleistungen nicht möglich war und dass diese Einschränkungen nicht von den Studierenden zu vertreten sind. Eine gesonderte Antragstellung durch die Studierenden ist nicht erforderlich.